Seit Windows ME liegen den meisten Rechnern keine Original-CDs von
Microsoft mehr bei, sondern vom Rechnerhersteller mit der Hardware
"verdongelte" CDs. "Sinn" ist, die Windows-Lizenz
an den jeweiligen
Rechner zu binden, was juristisch in Deutschland nicht möglich ist.
Für den Besitzer der jeweiligen Windows-Lizenz
ist das höchst unschön,
wie wir noch sehen werden. Dieser Text zeigt Hintergründe und Auswege.
Inhalt
Die Vorgeschichte
Experten warnten von Anfang an davor, die Verwertungsrechte für Software
im Rahmen des
Urheberrechts zu regeln: Welchen Sinn ergibt es,
MS Windows und Günter Grass nach den gleichen Paragraphen zu schützen?
Das Kind ist aber nun mal in den Brunnen gefallen
und so müssen wir mit dieser Konstruktion leben.
Wie willkürlich diese Zuordnung ist, erlebte Microsoft vor dem
Bundesgerichtshof
(6. Juni 2000, AZ I ZR 244/97): Wenn Software dem
Urheberrecht unterliegt,
dann gilt der Erschöpfungsgrundsatz auch für Software –
mit dem Verkauf der Lizenz an den Händler.
Der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts (§ 69c Nr. 3 Satz 2
UrhG) besagt,
daß der Inhaber der Verwertungsrechte mit dem in Verkehr bringen
seine Rechte erschöpft hat. An dem einzelnen Exemplar hat er ab diesem
Zeitpunkt nur noch das Recht, eine Vervielfältigung zu verhindern.
Plastisch ausgedrückt: Niemand kann Sie daran hindern, Ihre Tageszeitung
in handliche Stücke zu zerschneiden und zur gelegentlichen Benutzung
aufs Clo zu hängen – eine seit Jahrhunderten weit verbreitete Anwendung
solcher urheberrechtlich geschützter Werke.
Auf Software bezogen: Microsoft kann seine Software unter bestimmten
Randbedingungen an die Rechnerhersteller liefern, jeder weitere Eigentümer
der Software kann aber nach Belieben damit verfahren. Verkauft also ein
Rechnerhersteller überzählige Windows-Lizenzen weiter, so kann sich
Microsoft vielleicht an seinen Kunden halten. Wer eine solche Lizenz erwirbt,
ist ihr rechtmäßiger Eigentümer – egal was irgendwelche Amis glauben.
Das kann Microsoft nur durch den Direktvertrieb seiner Programme verhindern,
weil dann direkte Vertragsverhältnisse zwischen Microsoft und Anwender entstünden.
Die Rechnerhersteller müßten die Hardware ohne Betriebssystem ausliefern.
Diesen Weg geht Microsoft mittlerweile bei seinen Geschäftskunden: Die erhalten
nur noch Nutzungsrechte auf Zeit, d.h. zur Miete.
Im Jahr 2012 hat der Europäische Gerichtshof für weitere Klarheit gesorgt [10],
[15]: Nicht nur der Weiterverkauf physikalisch erworbener Lizenzen,
also von DVDs mit Lizenzzertifikat usw., ist legal. Auch der Weiterverkauf von
Download-Lizenzen ist legal, was bislang umstritten war. Der EuGH gibt nur in einem
Punkt den Software-Herstellern Recht: Volumenlizenzen dürfen nicht einzeln weiter
verkauft werden. Wenn eine Firma also eine 25er Lizenz erwirb und nur 10 Lizenzen selber
braucht, darf sie die restlichen 15 Lizenzen nicht weiter verkaufen - nur alle 25
gemeinsam.
Die Reaktion vom Microsoft
Microsoft möchte an jedem einzelnen PC verdienen,
der irgendwo auf der Welt hergestellt wird. Folglich zwang Microsoft
alle PC-Hersteller, die ausgelieferten Windows-ME-Lizenzen fest mit einem
bestimmten Rechner zu verheiraten. Die Folge lesen Sie in jedem
aktuellen Rechner-Prospekt:
Die Verdongelung muß schon deshalb weg, weil nur so
Hardware-Aufrüstungen sinnvoll möglich sind: Der Sinn für Microsoft besteht ja gerade darin
nicht zu verraten, wonach die Recovery-CD bei der
Rechnererkennung sucht.
Lassen wir mal das juristische Detail beiseite, daß Microsoft damit wohl
die Rechte des Eigentümers unzulässig einschränkt: Die Verdongelung
läßt sich ohne weiteren Aufwand beseitigen.
Zugegeben: Das "ohne weiteren Aufwand" gilt nur dann,
wenn man seinen Rechner sowieso erst mal
vernünftig einrichtet.
Praktisch jeder Rechnerhersteller macht es sich nämlich ausgesprochen leicht,
indem er die gesamte Platte als eine einzige Partition einrichtet,
eine im professionellen Bereich höchst unsinnige Methode:
Wenn die Windows-Installation den Geist aufgibt,
sind höchst wahrscheinlich auch alle Nutzdaten hinüber -
selbst in dem seltenen Fall, daß die Recovery-CD darauf verzichtet,
die gesamte Platte neu zu formatieren.
Eine Windows-Neuinstallation ist deshalb kaum möglich -
das ist aber bei mir seit langem üblich, so alle 6-12 Monate.
So geht's bei Windows ME
Ja: Auch mir ist klar, dass Windows ME völlig veraltet ist.
Es soll aber Leute geben, die solche Informationen um so verzweifelter suchen.
Sie benötigen neben dem (hoffentlich noch jungfräulichen) Rechner
ein Programm zum Erstellen von Image-Backups
wie Acronis TrueImage oder Norton Ghost (ca. 60 EUR).
Kostenlose Utilities erfordern meist zusätzlichen
Aufwand, weil sie das Plattenabbild nicht komprimieren können -
bei den heutigen 1-TB-Platten etwas ungünstig.
Falls Sie das Image unbedingt auf die gleiche Platte packen müssen,
benötigen Sie noch ein Programm zum Verändern der Partitionsgröße -
Die Image-Backup-Programme können die Partitionsgröße meist nur
beim Zurückspielen ändern.
Der Weg im Überblick:
- Im BIOS die Bootreihenfolge so einstellen,
daß Disketten- und CD-Laufwerk vor der Festplatte kommen.
- Recovery-CD ins Laufwerk und Rechner einschalten.
- Installation bis zum ersten Neustart laufen lassen.
- Image-Backup erstellen.
- Windows ganz normal installieren.
Das Image des Laufwerks C: erstellen
- Maßnahmen zum Speichern des Images treffen, z.B.
Laufwerk C: auf 2 GB verkleinern, zweite Platte einbauen,
Netzwerkverbindung herrichten...
- Image-Backup des Laufwerks C: erstellen.
- Jetzt die Diskette wieder raus und Windows ganz normal installieren.
Die Image-Datei sollte man auf eine CD brennen und zusammen mit
der Backup-Software und einer Bootdiskette aufheben.
Wenn man Windows später mal wieder installieren muß,
kann einem die Recovery-CD keinen Strich mehr durch die Rechnung machen.
Wer sagt denn, daß die Recovery-CD nach dem Einbau einer neuen
Grafikkarte oder einem BIOS-Update überhaupt noch funktioniert?
Die oben beschriebene Rechtslage ist höchstrichterlich bestätigt,
hier aber von einem juristischen Laien wiedergegeben. Nachahmung auf
eigene Gefahr – wem die Beschreibung nicht ausreicht und wer nicht kapiert,
wozu die erzeugte CD gut sein soll, der sollte lieber die Finger von seinem
Rechner lassen.
So geht's bei Windows XP
Nach Aussage der Zeitschrift c't [2] behaupten viele XP-CDs nur,
sie seien mit der Hardware verdongelt. Oft ist dem überhaupt nicht so – da hilft
nur ausprobieren.
Einen Weg beschreibt das WinFuture-Magazin. Danke an Sigrid Haase für diesen Link.
Wenn die CD wirklich nur auf dem entsprechenden Rechner funktionieren will,
dann gibt es immer noch Auswege: Offensichtlich landen so gut wie immer
die ganzen Installationsdateien auf der Festplatte – in einem Verzeichnis mit
dem Namen i386. Das Verzeichnis muß mindestens 420 MB Umfang haben und
nach Aussage des Artikels mindestens 5.981 Dateien enthalten.
Packen Sie das ganze Verzeichnis auf eine CD, auch dort übrigens in ein
Verzeichnis mit dem Namen i386. Der Artikel [3] beschreibt auch, wie man diese
CD bootfähig macht.
Alternative: Rechner mit einer bootfähigen DOS-Diskette
starten, die CD-ROM-Treiber (MSCDEX.EXE + Hardware-Treiber in der
CONFIG.SYS) enthält. Starten Sie dann auf der CD das Programm \i386\setup.exe
(oder wie es bei der jeweiligen Fassung heißen mag).
Den neuesten Weg beschreibt [7]: Ein Script automatisiert den ganzen Vorgang.
Neue Stolperfalle
Laut der Zeitschrift c't [5] baut Microsoft seit dem Frühjahr
2005 eine neue Hürde gegen das Umwidmen von OEM-Versionen auf: Wer versucht,
sein Windows XP mit einem Windows-XP-Produktschlüssel eines großen OEM zu aktivieren,
wird auf die Telefonaktivierung verwiesen und landet in einem Callcenter. Dort müssen
sie sich "durch die korrekte Beantwortung mehrerer Fragen als Anwender bzw. Händler von
Original-Microsoft-Software ausweisen".
Nach mehreren einschlägigen Rückmeldungen scheint diese telefonische Freischaltung recht problemlos
zu funktionieren: "Wurde nur gefragt, ob die Software
noch auf einem anderen Rechner installiert sei, sagte nein und bekam
netterweise den Code, war also in dem Fall ganz unproblematisch."
Aus kompetenter Quelle weiß ich, dass Microsoft kaum an Privatanwendern interessiert ist,
die ihre Software-Lizenzen etwas überdehnen. Wer aber z.B. bei Ebay Microsoft-Produkte
unter den Großhandelspreisen von Microsoft anbietet, bekommt kurzfristig
Post von einer eigenen Microsoft-Abteilung.
Die Echtheitsprüfung von Microsoft
Mit Windows Genuine Advantage (WGA) versucht Microsoft, Raubkopierer zu entmutigen.
Wer mehr als die elementaren Sicherheitspatches downloaden will, muss sich dieser Prozedur unterziehen.
Laut [9] werden dabei Produktschlüssel, PC-Herstellerkennung, Betriebssystem-Version,
Produkt-ID, Sicherheits-ID des angemeldeten Benutzers, BIOS-Informationen, Spracheinstellung der Oberfläche und
Systemsprache des Betriebssystems verschlüsselt übertragen. Die Prüfalgorithmen hält Microsoft natürlich geheim.
Auch die Prüfroutine selbst wurde schon verändert, mit einfachen Eingaben in der Adresszeile des Webbrowsers
kommt man nicht mehr daran vorbei.
Es gibt aber mehrere einfache Wege, die zu gehen wohl auch mancher gesetzestreue Nutzer von Microsoft-Produkten
gehen muss – etwa weil er seine Betriebssystem-CD entdongelt hat und auf anderer Hardware einsetzt:
- Das Betriebssystem des Download-Rechners wird überprüft. Aber nicht, ob das gewünschte Programm
auf dem Download-Rechner benötigt wird oder auch nur lauffähig ist. In der Zeit des Drittrechners
wird sich wohl noch eine Kiste finden lassen, die den WGA-Test übersteht.
- WGA prüft keine 16-Bit-Betriebssysteme. Siehe auch nächsten Punkt.
- Wenn man die Installation des AcriveX-Controls für WGA
verweigert und dann GenuineCheck.exe im Windows-98-Modus (Explorer, Kontextmenü, Kompatibilität)
laufen lässt, klappt der Download doch.
Hinweise zu Windows Vista
Systembedingt kann ich hier nur meine Literaturrecherchen weitergeben: Ich habe beschlossen, mir Vista
grundsätzlich nicht anzutun – weil völlig überflüssig und hochstens schädlich. Denn meine Daten gehören mir
und ich gebe Micosoft keine Chance, sie in Geiselhaft zu nehmen. Aber folgende Grundsätze scheint es zu geben
[12]:
- Oft heißt die Recovery Disk nur so, ist aber eine mehr oder weniger vollständige Installations-DVD.
Dann enthält das Wurzelverzeichnis die Dateien autorun.inf, bootmgr und setup.exe sowie die Verzeichnisse
boot, efi, sources, support und upgrade. Im Verzeichnis sources müssen u.a. die Dateien Boot.wim und
Install.wim liegen.
- Während die ursprünglichen Microsoft-Installations-DVDs alle Vista-Versionen einer Sprache enthielten,
stellen die PC-Hersteller die DVDs teilweise anders zusammen – etwa nur einen Teil der Vista-Versionen, aber
dafür diverse Sprachversionen auf einer DVD. So eine Version kann sich auf Rechnern anderer Hersteller
installieren lassen, muss das aber nicht.
- Eine Probe-Installation lässt sich in einer virtuellen Machine ausprobieren – etwa mit VMware.
- Wenn der Rechnerhersteller überhaupt keine Betriebssystem-DVD mitgeliefert hat, können die entsprechenden
Dateien trotzdem vorhanden sein – irgendwo auf der Festplatte. Das kann man prüfen, indem man nach der
Datei Install.wim sucht. Liegt die in einem Verzeichnis namens sources – siehe oben. Dann kann man sich
seine Installations-DVD mit etwas Glück selber bauen, etwa mit dem kostenlosen Programm Imgburn, dem Sie
aber die richtigen Parameter mitgeben müssen – siehe [12].
Hinweise zu Windows 7
Hier gilt das Gleiche wie bei Vista: Ich habe mir dieses Betriebssystem nicht angetan und ich will das auch
in Zukunft nicht tun. Ich habe genug XP-Lizenzen für die nächsten Jahre und steige dann irgendwann zwangsweise
zu Linux um. Apple entwickelt sich ja zu einer ähnlichen Datenkrake wie Google, ist also auch keine Alternative.
1. Untersuchen, ob der Hersteller eine (mehr oder weniger normale) Windows-7-DVD geliefert hat
Viele Recovery-DVDs sind bewusst nicht mit Standardmethoden auszuwerten. Oft muss man den Rechner von
dieser DVD booten, das Bootmodul überprüft dann die Hardware. Weiter kommt man dann nur, wenn das
Bootmodul die Hardware akzeptiert. Oft sparen sich die Hardware-Hersteller diesen Aufwand aber und
bauen nur eine Startroutine. Dann kann man die DVD vergleichsweise leicht auswerten.
- Wurzelverzeichnis der Recovery-DVD anzeigen.
- Wenn dort kein Verzeichnis Sources vorhanden ist, ist das wohl eine rechnerspezifische Recovery-DVD.
- Ins Verzeichnis Sources wechseln.
- Nach der Datei install.wim suchen. Wenn diese Datei etwa 2 GB groß ist, dann haben Sie mit großer
Sicherheit eine richtige Installations.DVD.
2. Die Windows-7-Installations-DVD eines anderen Rechners benutzen
Aber auch wenn die Recovery-DVD nicht zu nutzen ist, ist noch längst nicht alles verloren: Der eigene
Lizenzschlüssel lässt sich mit einiger Wahrscheinlichkeit auch mit einer anderen Installations-DVD nutzen.
Das erfordert aber einige Vorbereitungen.
3 Eine passende Windows-Installations-DVD erzeugen
Das weitere Vorgehen ist reichlich umständlich und erfordert das Herunterladen von einigen 100 GB –
u.a. einer 90-Tage-Demo von Windows 7 Enterprise. In aller Ausführlichkeit beschreibt das [14].
Literaturhinweise
- [1] Siering, Peter: Kaufen verbindet. Microsofts
Rechtsgebaren – zwischen Piraterieschutz und Monopolgehabe.
- In: c't 9/01, S. 130ff
- [2] Siering, Peter: Windows XP freizügig – Windows XP: OEM-Versionen ohne
Hardware-Fesseln.
- In: c't 20/02, S. 212 ff
- [3] Ibelshäuser, Oliver: Tipps und Tricks – Boot-CD mit XP Service Pack 1
- In: PC professionell 11/02, S. 76
- [4] Meyer, Ingo: Internet-Auktionen – Fallen für Verkäufer
- In: PC professionell 3/02, S. 24f
- [5] Mielke, Kai: Woher, wofür? – Verschärfte
Aktivierungsprüfung für Windows XP wirft Rechtsprobleme auf.
- In: c't 8/05, S. 176
- [6] Tietze, Stefan; Vahldiek, Axel: Wunderheilung. Aus XP Home wird
XP Professional
- In: c't 12/05, S. 148ff
- [7] Violka, Karsten: Entfesselt. Per Mausklick zur vollwertigen Windows-XP-CD
- In: c't 3/06, S. 202ff (Soft-Link 0603202)
- [8] Schnurer, G.: Befreit! Windows-ME-Verdongelung ausgehebelt.
- In: c't 10/01, S. 108ff,
- [8a] Schnurer, G.: Trotzdem befreit! Windows-ME-Verdongelung ausgehebelt
– Nachtrag
- In: c't 12/01, S. 230
- [9] Geiger, Jörg: Windows-Check verschärft
- In: PC professionell 10/05, S. 22
- [10] Pauly, Daniel A.; Störing, Marc: Zankapfel Gebrauchtsoftware -
Rechtliches zum Einsatz von Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen aus zweiter Hand
- In: c't 8/07, S. 152ff
- [11] Schmitz, Peter: Billig, aber legal? – Risiken vermeintlicher
Windows-Superschnäppchen
- In: c't 15/08, S. 108f
- [12] Vahldiek, Axel: Wundertüte. Vista-Revocery-DVDs unter der Lupe
- In: c't 25/08, S. 218
- [13] Violka, Karsten: Entfesselt. Per Mausklick zur vollwertigen
Windows-XP-CD
- In: c't 3/06, S. 202
- [14] Löbering, Christian: Windows-7-DVD selber bauen
- In: PC Welt 6/2010, S. 50ff
- [15] Niclas, Vilma: Endlich legal: Gebrauchte Software
- In: PC Magazin 10/2012, S. 16
- [16] Störing, Marc: Gebrauchtsoftware: Ja, aber
- In: c't 20/12, S. 178ff
- [17] Gebrauchtsoftware: Politik der Nadelstiche
- Meldung in Heise Online vom 18.09.12
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