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Windows-CDs "entdongeln"


Seit Windows ME liegen den meisten Rechnern keine Original-CDs von Microsoft mehr bei, sondern vom Rechnerhersteller mit der Hardware "verdongelte" CDs. "Sinn" ist, die Windows-Lizenz an den jeweiligen Rechner zu binden, was juristisch in Deutschland nicht möglich ist. Für den Besitzer der jeweiligen Windows-Lizenz ist das höchst unschön, wie wir noch sehen werden. Dieser Text zeigt Hintergründe und Auswege.

Die Erstfassung diesees Textes entstand nach den Erfahrungen mit Rechnern im Bekanntenkreis mit Windows ME. Einen anderen Weg beschreibt [8] und [8a].

Die Vorgeschichte

Experten warnten von Anfang an davor, die Verwertungsrechte für Software im Rahmen des Urheberrechts zu regeln: Welchen Sinn ergibt es, MS Windows und Günter Grass nach den gleichen Paragraphen zu schützen? Das Kind ist aber nun mal in den Brunnen gefallen und so müssen wir mit dieser Konstruktion leben.

Wie willkürlich diese Zuordnung ist, erlebte Microsoft vor dem Bundesgerichtshof (6. Juni 2000, AZ I ZR 244/97, siehe auch Meldung von Heise Online): Wenn Software dem Urheberrecht unterliegt, dann gilt der Erschöpfungsgrundsatz auch für Software - mit dem Verkauf der Lizenz an den Händler.

Der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts (§ 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG) besagt, daß der Inhaber der Verwertungsrechte mit dem in Verkehr bringen seine Rechte erschöpft hat. An dem einzelnen Exemplar hat er ab diesem Zeitpunkt nur noch das Recht, eine Vervielfältigung zu verhindern. Plastisch ausgedrückt: Niemand kann Sie daran hindern, Ihre Tageszeitung in handliche Stücke zu zerschneiden und zur gelegentlichen Benutzung aufs Clo zu hängen - eine seit Jahrhunderten weit verbreitete Anwendung solcher urheberrechtlich geschützter Werke.

Auf Software bezogen: Microsoft kann seine Software unter bestimmten Randbedingungen an die Rechnerhersteller liefern, jeder weitere Eigentümer der Software kann aber nach Belieben damit verfahren. Verkauft also ein Rechnerhersteller überzählige Windows-Lizenzen weiter, so kann sich Microsoft vielleicht an seinen Kunden halten. Wer eine solche Lizenz erwirbt, ist ihr rechtmäßiger Eigentümer - egal was irgendwelche Amis glauben.

Das kann Microsoft nur durch den Direktvertrieb seiner Programme verhindern, weil dann direkte Vertragsverhältnisse zwischen Microsoft und Anwender entstünden. Die Rechnerhersteller müßten die Hardware ohne Betriebssystem ausliefern. Diesen Weg geht Microsoft mittlerweile bei seinen Geschäftskunden: Die erhalten nur noch Nutzungsrechte auf Zeit, d.h. zur Miete.

Die Reaktion vom Microsoft

Microsoft möchte an jedem einzelnen PC verdienen, der irgendwo auf der Welt hergestellt wird. Folglich zwang Microsoft alle PC-Hersteller, die ausgelieferten Windows-ME-Lizenzen fest mit einem bestimmten Rechner zu verheiraten. Die Folge lesen Sie in jedem aktuellen Rechner-Prospekt:

Die Verdongelung muß schon deshalb weg, weil nur so Hardware-Aufrüstungen sinnvoll möglich sind: Der Sinn für Microsoft besteht ja gerade darin nicht zu verraten, wonach die Recovery-CD bei der Rechnererkennung sucht.

Lassen wir mal das juristische Detail beiseite, daß Microsoft damit wohl die Rechte des Eigentümers unzulässig einschränkt: Die Verdongelung läßt sich ohne weiteren Aufwand beseitigen. Zugegeben: Das "ohne weiteren Aufwand" gilt nur dann, wenn man seinen Rechner sowieso erst mal vernünftig einrichtet.

Praktisch jeder Rechnerhersteller macht es sich nämlich ausgesprochen leicht, indem er die gesamte Platte als eine einzige Partition einrichtet, eine im professionellen Bereich höchst unsinnige Methode: Wenn die Windows-Installation den Geist aufgibt, sind höchst wahrscheinlich auch alle Nutzdaten hinüber - selbst in dem seltenen Fall, daß die Recovery-CD darauf verzichtet, die gesamte Platte neu zu formatieren. Eine Windows-Neuinstallation ist deshalb kaum möglich - das ist aber bei mir seit langem üblich, so alle 6-12 Monate.

So geht's bei Windows ME

Sie benötigen neben dem (hoffentlich noch jungfräulichen) Rechner ein Programm zum Erstellen von Image-Backups wie Acronis TrueImage oder Norton Ghost (ca. 60 EUR). Kostenlose Utilities erfordern meist zusätzlichen Aufwand, weil sie das Plattenabbild nicht komprimieren können - bei den heutigen 1-TB-Platten etwas ungünstig. Falls Sie das Image unbedingt auf die gleiche Platte packen müssen, benötigen Sie noch ein Programm zum Verändern der Partitionsgröße - Die Image-Backup-Programme können die Partitionsgröße meist nur beim Zurückspielen ändern.

Der Weg im Überblick:

  1. Im BIOS die Bootreihenfolge so einstellen, daß Disketten- und CD-Laufwerk vor der Festplatte kommen.
  2. Recovery-CD ins Laufwerk und Rechner einschalten.
  3. Installation bis zum ersten Neustart laufen lassen.
  4. Image-Backup erstellen.
  5. Windows ganz normal installieren.

Das Image des Laufwerks C: erstellen

  1. Maßnahmen zum Speichern des Images treffen, z.B. Laufwerk C: auf 2 GB verkleinern, zweite Platte einbauen, Netzwerkverbindung herrichten...
  2. Image-Backup des Laufwerks C: erstellen.
  3. Jetzt die Diskette wieder raus und Windows ganz normal installieren.

Die Image-Datei sollte man auf eine CD brennen und zusammen mit der Backup-Software und einer Bootdiskette aufheben. Wenn man Windows später mal wieder installieren muß, kann einem die Recovery-CD keinen Strich mehr durch die Rechnung machen. Wer sagt denn, daß die Recovery-CD nach dem Einbau einer neuen Grafikkarte oder einem BIOS-Update überhaupt noch funktioniert?

Die oben beschriebene Rechtslage ist höchstrichterlich bestätigt, hier aber von einem juristischen Laien wiedergegeben. Nachahmung auf eigene Gefahr - wem die Beschreibung nicht ausreicht und wer nicht kapiert, wozu die erzeugte CD gut sein soll, der sollte lieber die Finger von seinem Rechner lassen.

So geht's bei Windows XP

Nach Aussage der Zeitschrift c't [2] behaupten viele XP-CDs nur, sie seien mit der Hardware verdongelt. Oft ist dem überhaupt nicht so - da hilft nur ausprobieren.

Einen Weg beschreibt das WinFuture-Magazin. Wie man mit Nero bootfähige CDs und DVDs erstellt, beschreibt German Nlite. Danke an Sigrid Haase für diese Links.

Wenn die CD wirklich nur auf dem entsprechenden Rechner funktionieren will, dann gibt es immer noch Auswege: Offensichtlich landen so gut wie immer die ganzen Installationsdateien auf der Festplatte - in einem Verzeichnis mit dem Namen i386. Das Verzeichnis muß mindestens 420 MB Umfang haben und nach Aussage des Artikels mindestens 5.981 Dateien enthalten.

Packen Sie das ganze Verzeichnis auf eine CD, auch dort übrigens in ein Verzeichnis mit dem Namen i386. Der Artikel [3] beschreibt auch, wie man diese CD bootfähig macht. Alternative: Rechner mit einer bootfähigen DOS-Diskette starten, die CD-ROM-Treiber (MSCDEX.EXE + Hardware-Treiber in der CONFIG.SYS) enthält. Starten Sie dann auf der CD das Programm \i386\setup.exe (oder wie es bei der jeweiligen Fassung heißen mag).

Den neuesten Weg beschreibt [7]: Ein Script automatisiert den ganzen Vorgang.

Neue Stolperfalle

Laut der Zeitschrift c't [5] baut Microsoft seit dem Frühjahr 2005 eine neue Hürde gegen das Umwidmen von OEM-Versionen auf: Wer versucht, sein Windows XP mit einem Windows-XP-Produktschlüssel eines großen OEM zu aktivieren, wird auf die Telefonaktivierung verwiesen und landet in einem Callcenter. Dort müssen sie sich "durch die korrekte Beantwortung mehrerer Fragen als Anwender bzw. Händler von Original-Microsoft-Software ausweisen".

Nach mehreren einschlägigen Rückmeldungen scheint diese telefonische Freischaltung recht problemlos zu funktionieren: "Wurde nur gefragt, ob die Software noch auf einem anderen Rechner installiert sei, sagte nein und bekam netterweise den Code, war also in dem Fall ganz unproblematisch."

Aus kompetenter Quelle weiß ich, dass Microsoft kaum an Privatanwendern interessiert ist, die ihre Software-Lizenzen etwas überdehnen. Wer aber z.B. bei Ebay Microsoft-Produkte unter den Großhandelspreisen von Microsoft anbietet, bekommt kurzfristig Post von einer eigenen Microsoft-Abteilung.

Die Echtheitsprüfung von Microsoft

Mit Windows Genuine Advantage (WGA) versucht Microsoft, Raubkopierer zu entmutigen. Wer mehr als die elementaren Sicherheitspatches downloaden will, muss sich dieser Prozedur unterziehen. Laut [9] werden dabei Produktschlüssel, PC-Herstellerkennung, Betriebssystem-Version, Produkt-ID, Sicherheits-ID des angemeldeten Benutzers, BIOS-Informationen, Spracheinstellung der Oberfläche und Systemsprache des Betriebssystems verschlüsselt übertragen. Die Prüfalgorithmen hält Microsoft natürlich geheim. Auch die Prüfroutine selbst wurde schon verändert, mit einfachen Eingaben in der Adresszeile des Webbrowsers kommt man nicht mehr daran vorbei.

Es gibt aber mehrere einfache Wege, die zu gehen wohl auch mancher gesetzestreue Nutzer von Microsoft-Produkten gehen muss - etwa weil er seine Betriebssystem-CD entdongelt hat und auf anderer Hardware einsetzt:

  • Das Betriebssystem des Download-Rechners wird überprüft. Aber nicht, ob das gewünschte Programm auf dem Download-Rechner benötigt wird oder auch nur lauffähig ist. In der Zeit des Drittrechners wird sich wohl noch eine Kiste finden lassen, die den WGA-Test übersteht.
  • WGA prüft keine 16-Bit-Betriebssysteme. Siehe auch nächsten Punkt.
  • Wenn man die Installation des AcriveX-Controls für WGA verweigert und dann GenuineCheck.exe im Windows-98-Modus (Explorer, Kontextmenü, Kompatibilität) laufen lässt, klappt der Download doch.

Hinweise zu Windows Vista

Systembedingt kann ich hier nur meine Literaturrecherchen weitergeben: Ich habe beschlossen, mir Vista grundsätzlich nicht anzutun - weil völlig überflüssig und hochstens schädlich. Denn meine Daten gehören mir und ich gebe Micosoft keine Chance, sie in Geiselhaft zu nehmen. Aber folgende Grundsätze scheint es zu geben [12]:

  • Oft heißt die Recovery Disk nur so, ist aber eine mehr oder weniger vollständige Installations-DVD. Dann enthält das Wurzelverzeichnis die Dateien autorun.inf, bootmgr und setup.exe sowie die Verzeichnisse boot, efi, sources, support und upgrade. Im Verzeichnis sources müssen u.a. die Dateien Boot.wim und Install.wim liegen.
  • Während die ursprünglichen Microsoft-Installations-DVDs alle Vista-Versionen einer Sprache enthielten, stellen die PC-Hersteller die DVDs teilweise anders zusammen - etwa nur einen Teil der Vista-Versionen, aber dafür diverse Sprachversionen auf einer DVD. So eine Version kann sich auf Rechnern anderer Hersteller installieren lassen, muss das aber nicht.
  • Eine Probe-Installation lässt sich in einer virtuellen Machine ausprobieren - etwa mit VMware.
  • Wenn der Rechnerhersteller überhaupt keine Betriebssystem-DVD mitgeliefert hat, können die entsprechenden Dateien trotzdem vorhanden sein - irgendwo auf der Festplatte. Das kann man prüfen, indem man nach der Datei Install.wim sucht. Liegt die in einem Verzeichnis namens sources - siehe oben. Dann kann man sich seine Installations-DVD mit etwas Glück selber bauen, etwa mit dem kostenlosen Programm Imgburn, dem Sie aber die richtigen Parameter mitgeben müssen - siehe [12].

Literaturhinweise

[1] Siering, Peter: Kaufen verbindet. Microsofts Rechtsgebaren - zwischen Piraterieschutz und Monopolgehabe.
In: c't 9/01, S. 130ff
[2] Siering, Peter: Windows XP freizügig - Windows XP: OEM-Versionen ohne Hardware-Fesseln.
In: c't 20/02, S. 212 ff
[3] Ibelshäuser, Oliver: Tipps und Tricks - Boot-CD mit XP Service Pack 1
In: PC professionell 11/02, S. 76
[4] Meyer, Ingo: Internet-Auktionen - Fallen für Verkäufer
In: PC professionell 3/02, S. 24f
[5] Mielke, Kai: Woher, wofür? - Verschärfte Aktivierungsprüfung für Windows XP wirft Rechtsprobleme auf.
In: c't 8/05, S. 176
[6] Tietze, Stefan; Vahldiek, Axel: Wunderheilung. Aus XP Home wird XP Professional
In: c't 12/05, S. 148ff
[7] Violka, Karsten: Entfesselt. Per Mausklick zur vollwertigen Windows-XP-CD
In: c't 3/06, S. 202ff (Soft-Link 0603202)
[8] Schnurer, G.: Befreit! Windows-ME-Verdongelung ausgehebelt.
In: c't 10/01, S. 108ff,
[8a] Schnurer, G.: Trotzdem befreit! Windows-ME-Verdongelung ausgehebelt - Nachtrag
In: c't 12/01, S. 230 (siehe c't-ftp-Service)
[9] Geiger, Jörg: Windows-Check verschärft
In: PC professionell 10/05, S. 22
[10] Pauly, Daniel A.; Störing, Marc: Zankapfel Gebrauchtsoftware - Rechtliches zum Einsatz von Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen aus zweiter Hand
In: c't 8/07, S. 152ff
[11] Schmitz, Peter: Billig, aber legal? - Risiken vermeintlicher Windows-Superschnäppchen
In: c't 15/08, S. 108f
[12] Vahldiek, Axel: Wundertüte. Vista-Revocery-DVDs unter der Lupe
In: c't 25/08, S. 218
[13] Violka, Karsten: Entfesselt. Per Mausklick zur vollwertigen Windows-XP-CD
In: c't 3/06, S. 202
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Alexander von Obert * http://www.techwriter.de/thema/windows0.htm
Letzte Änderung: 03.01.09 (Hinweise zu Vista)


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