| Datum: | 06.06.99 15:32 |
| Von: | Kuschnerus@t-online.de |
| Betreff: | DANKE Software & Recht EN>DE/WB Recht |
Liebe Ufos,
Herzlichen Dank für Eure fachkundigen Anregungen und Lösungsvorschläge!
Leider habe ich nicht mehr alle Vorschläge in meine Übersetzung
einarbeiten können, da ein paar erst nach dem Abgabetermin bei mir
eingegangen sind.
Es folgt, wie ich es bei allen anderen auch immer äußert angenehm finde,
gegen Ende einer Recherche vorzufinden, die Auswertung:
- grace period Update - daraus ist ein Update während einer
Neuheitsschonfrist (U.S. Patentrecht) geworden.
Helmut Malinowskis Hinweis, den ich leider erst nach Abgabe erhielt,
geht in etwa in dieselbe Richtung, das beruhigt mich.
- either party ... may terminate this Agreement at any time without
judicial intervention upon sixty (60) days' written notice? to the
other party -
hier verursachte die schöne Präposition upon Schwierigkeiten, vielen
Dank für den kompetenten Hinweis von Claus Sprick!
Die Übersetzung lautet:
Beide Parteien können diesen Vertrag zu einem beliebigen Zeitpunkt
mit einer Frist von sechzig Tagen schriftlich kündigen.
- die oder der *EULA* - von dem Kürzel habe ich mich ganz und gar
verabschiedet
- administration order - ist eine gerichtliche Verteilungsanordnung
(Dietl/Lorenz) (lt. Creifelds gehört das Verteilungsverfahren zur
Zwangsvollstreckung)
- executive officer - ist beamtete .... Person geworden (es wurden
noch anders qualifizierte Personenkategorien aufgeführt)
- non-exclusive juristiction of a Court - ist laut Lorenz/Dietl
die einfache Rechtsprechung eines Gerichts
Software:
- CLC (Corporate Licensing Centre) - habe ich im Deutschen belassen
- disassembling - Rückumwandlung oder Disassemblierung,
ich habe mich für letzteres entschieden, obwohl mir die altmodischen,
eingedeutschten Begriffe mehr sagen würden
- loss of use - Nutzungsausfall
- package mechanism -
habe ich nicht herausfinden können und im Deutschen genauso belassen
- value added resellers - daraus sind VAR-Systemhäuser geworden
- systems integrators - Systemintegratoren (vielen Dank für die
zahlreichen Kommentare und Susanne, für Deine Internet-Recherche)
- shrink-wrap license - hier muß ich Robin Stocks für den Begriff
Schutzhüllenvertrag danken, der mir in dem Zusammenhang am treffendsten
schien.
- subsidiaries - sind natürlich Tochtergesellschaften,
da hatte ich mich einfach festgebissen.
Thema Wörterbuch Recht:
Eine allgemeine Anmerkung: Da der neue Dietl/Lorenz noch auf sich warten
läßt (und ich über eine alte Ausgabe leider nicht verfüge) habe ich
notgedrungen behelfsweise auf den kleinen Eichborn zurückgegriffen und
dadurch in der Rohübersetzung einige unnötige Fehler produziert. Wie
schätzt Ihr den Eichborn ein?
Nochmals ganz herzlichen Dank für die kompetente und kollegiale Hilfe!
Maren
Maren Kuschnerus, M.A.
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